Die vereinfachten Erklärungen können hier heruntergeladen werden. Spenden / Mitgliedsbeiträge bis 300,--€ erkennt das Finanzamt an, auch wenn es keine Originalbescheinigung mit Originalunterschrift ist. Man muss lediglich bei der Steuererklärung die Überweisung mit dem Kontoauszug nachweisen.
Bei baren Spenden ist eine Quittung erforderlich.
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